Ihre Experten für Vorsorgerecht in München

Rechtsgebiete

Wir bieten Ihnen auch telefonische Beratungen oder Gespräche per Videokonferenz an. Sprechen Sie uns gerne bei der Terminvereinbarung auf diese Möglichkeit an. Herzliche Grüße, Ihr RDS-Team.

Ihre Kanzlei für Vorsorgerecht in München

Vorsorge & Betreuung

Unsere Rechtsanwälte in München beraten Sie kompetent zu allen Themen des Vorsorgerechts. Regeln Sie rechtzeitig Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was geschieht, wenn Sie verunglücken oder ernsthaft erkranken? Wer kümmert sich dann um Sie und Ihr Vermögen? Die meisten Menschen meinen, dass dann automatisch der Ehepartner oder ein Kind handeln darf. Ein fataler Irrglaube. Nach bundesdeutschem Recht haben nämlich nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zu einer Vertretung und Entscheidung in allen Angelegenheiten. Bei einem Volljährigen hingegen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind oder auf Grund einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht.

Die meisten Menschen möchten vermeiden, dass im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit eine fremde Person ihre finanziellen und persönlichen Angelegenheiten regelt. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, riskiert, dass das Betreuungsgericht von Amts wegen einen amtlichen Betreuer einsetzt. Diese für die meisten Menschen ungewünschte Situation kann mit Hilfe der rechtzeitigen Errichtung einer Vorsorgevollmacht und der Einsetzung geeigneter handlungsbefugter Vertrauenspersonen verhindert werden. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht sichert Sie ab, dient der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung und spart überdies auch Kosten. Schließlich muss ein Betreuer aus dem Vermögen der zu betreuenden Person bezahlt werden. Eine Vorsorgevollmacht ist übrigens nicht altersabhängig, sondern in jeder Alterslage geboten: auch junge Menschen können - z.B. infolge eines Unfalles - ganz oder vorübergehend in die Lage versetzt werden, dass sie die Belange des täglichen Lebens nicht mehr alleine regeln können.

Soll die Vorsorgevollmacht auch zur Verfügung über Immobilienvermögen ermächtigen, so muss sie in öffentlicher Form errichtet werden, also entweder (notariell) beglaubigt oder beurkundet werden. Eine transmortal erteilte Vollmacht wirkt über den Tod hinaus. Das dient der Erleichterung einer reibungslosen Nachlassabwicklung. Schließlich muss in diesen Fällen nicht die mitunter monatelang dauernde Erteilung des Erbscheines abgewartet werden.

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung: Sie können selbst entscheiden, welche Vertrauensperson sich im Ernstfall um Sie kümmern soll. Bei der Benennung einer oder mehrerer Bevollmächtigter, die bereit sind, im Bedarfsfall zu handeln, können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen und auch zusätzliche Anweisungen erteilen, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.

Sie sind alleinstehend und möchten sich absichern? Die Kanzlei RDS bietet ihren Mandanten auch in diesen Fällen eine Beratung zu einem professionellen Vorsorgemodell an. Kombiniert werden hier Regelungselemente einer Bevollmächtigung mit der einer Kontrollbevollmächtigung unter weiterer Ausgestaltung individueller Regelungen mit den bevollmächtigten Berufsträgern.

Jeder Mensch ist verschieden, kein Sachverhalt ist gleich. Entscheidend ist deshalb, dass die Vollmacht individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre besondere familiäre und vermögensrechtliche Situation zugeschnitten ist. Aus diesem Grund sollten Sie bei der Erstellung der Vollmacht mit größter Sorgfalt vorgehen und keinesfalls Einheitsvordrucke verwenden, wie Sie zuhauf im Internet kursieren oder in Infobroschüren abgedruckt sind. Bei der Erstellung Ihrer persönlichen Urkunde beraten wir Sie gerne und strukturieren anschließend, hierauf abgestimmt, auch Ihren letzten Willen: Ihr Testament.

Neben unserer Kanzlei in München beraten wir Sie gerne auch persönlich bei Ihnen vor Ort. Wir rufen Sie auf Wunsch noch am selben Werktag zurück. Sprechen Sie uns an. Wir finden den für Sie optimalen Besprechungstermin. Egal, mit welchem Anliegen Sie an uns herantreten: Wir, das Team der RDS Kanzlei in München sind für jeden unserer Mandanten mit vollem Einsatz und Herzblut da.

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte zu den Themen der Vorsorge und Betreuung in unserer Kanzlei in München

Fon: +49 (0)89 53 90 63 89 - 0
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Top Rechtsanwälte im Erbrecht und Familienrecht laut Focus Spezial 2022

Top Rechtsanwälte im Erbrecht und Familienrecht laut Focus Spezial 2022

Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier und die Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht Maria Demirci der Kanzlei RDS in München zählen zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie stehen seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurden 2022 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht und Maria Demirci (Siegel Familienrecht) im Fachgebiet Erbrecht sowie Familienrecht.

Mehr zur Methodik der FOCUS-Listen erfahren Sie hier.

Top Kanzlei im Erbrecht laut WirtschaftsWoche

Top Kanzlei im Erbrecht laut WirtschaftsWoche

Die Kanzlei RDS in München zählt zu Deutschlands 23 führenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht und wurde ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Erbrecht.

Top Kanzlei im Erbrecht und Familienrecht

Top Kanzlei im Erbrecht und Familienrecht

Top Kanzlei im Erbrecht

RDS Kanzlei München ausgezeichnet als eine der besten Kanzleien im Erbrecht laut dem Wirtschafts­magazin Capital (Die besten Anwalts­kanzleien Deutschlands - Ausgabe 06/2021)

Top Kanzlei im Familienrecht

RDS Kanzlei München ausgezeichnet als eine der besten Kanzleien im Familienrecht laut dem Magazin Stern (Die besten Anwalts­kanzleien Deutschlands - Ausgabe 21/2021)

Wissenswertes zum Thema Vorsorgerecht

Vorsorgevollmacht

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht kann man Vertrauenspersonen bestimmen, die im Vorsorgefall rechtlich vollumfassend für den Betroffenen handeln dürfen. Die Vorsorgevollmacht muss bei Immobilien- und/oder Gesellschaftsvermögen allerdings in öffentlicher Form errichtet werden, um umfassend wirksam zu sein.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Art Dienstanweisung an den oder die Bevollmächtigten oder Betreuer und die Ärzte, wie am Lebensende bei Vorliegen einer sog. infausten Prognose verfahren werden soll. Die Patientenverfügung muss schriftlich errichtet werden, um wirksam zu sein.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung macht dann Sinn, wenn der Errichtende ein erhöhtes Maß an staatlicher Kontrolle im Vorsorgefall wünscht. Der Betreuer unterliegt nämlich der Überwachung durch das Betreuungsgericht. Im Gegensatz zu einer General- und Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung auch dann noch errichtet werden, wenn der Betroffene nicht mehr geschäftsfähig ist.

Interne Regelungen

Flankierend zur Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht ist es möglich, Regelungen im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem zu treffen. Hier kann der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten genaue Vorgaben zur Umsetzung der Vollmacht machen oder aber auch Haftungs- und Vergütungsfragen regeln.

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigten den Zugriff auf das Bankvermögen des Vollmachtgebers. Eine Bankvollmacht regelt also nur einen Teilbereich des Lebens des Vollmachtgebers. Eine umfassende Absicherung kann nur über die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht erreicht werden.

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Vollmachtswiderruf

Eine Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wichtig ist es, dem Zugang des Widerrufs zu Beweiszwecken zu dokumentieren. Geachtet werden sollte zudem darauf, dass alle Originale und Ausfertigungen zur Vollmacht vom Bevollmächtigten herausverlangt werden, damit diese im Rechtsverkehr nicht länger eingesetzt werden können.

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Erbrecht

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Die Gründe, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln sind unterschiedlich und immer individuell. Wir beraten Sie gerne und sorgen dafür, dass alle Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sind.

Familienrecht

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Im Familienrecht verbieten sich Standardlösungen. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre familienrechtlichen Fragen klären.

Wirtschaftsmediation

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Die Kanzlei RDS ist stolz, ihren Mandanten neben der klassischen Rechtsberatung auch ein professionelles Konfliktmanagement im Sinne einer Wirtschaftsmediation anbieten zu können.

Immobilienrecht

Immobilienrecht München

Wer sein Vermögen an die nächste Generation weitergeben will, wird fast unweigerlich mit immobilienrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

Steuerrecht

Steuerrecht München

Genaue Kenntnisse des Steuerrechts und deren Umsetzung im Rahmen von Testamenten oder lebzeitigen Übertragungen sind das Fundament jeder Vermögensnachfolge.

Vorsorge & Betreuung

Vorsorgevollmacht München

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung: Sie können selbst entscheiden, welche Vertrauensperson sich im Ernstfall um Sie kümmern soll.