Steuerrecht A-Z

Unsere Rechtsanwälte in München und Stuttgart erklären Fachbegriffe aus dem Steuerrecht einfach und verständlich.

  • Abgeltungssteuer

    Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Liegen diese über dem Freibetrag von 801 Euro für Singles bzw. 1602 Euro für Verheiratete, führen die Banken für jeden Cent oberhalb dieser Summe automatisch 25 Prozent an den Fiskus ab. Damit gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten - oder anders ausgedrückt: Die so bereits versteuerten Kapitalerträge müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht mehr auftauchen.

    Altersentlastungsbetrag

    Der Altersentlastungsbetrag mindert die Steuerlast für ältere Steuerzahler. Der Freibetrag wird Senioren dann gewährt, wenn sie bereits vor Beginn des Kalenderjahres, für das das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, 65 geworden sind.

    Außergewöhnliche Belastungen

    Über das Instrument der außergewöhnlichen Belastungen federt das Steuerrecht Härtefälle ab. Wer zum Beispiel besonders hohe Krankheits-, Unterhalts- oder Pflegekosten für sich oder ein Familienmitglied bestreiten muss, kann diese unter bestimmten Umständen steuermindernd zum Ansatz bringen.

  • Durchschnittssteuersatz

    Der Durchschnittssteuersatz gibt bei der Einkommensteuer an, welcher Prozentsatz des gesamten zu versteuernden Einkommens eines Steuerzahlers an Steuern zu zahlen ist. Er ist zu unterscheiden vom Grenzsteuersatz, der die steuerliche Belastung des zusätzlichen Einkommens beschreibt.

  • Einkommensteuer

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die jeder Bürger zahlen muss, der in Deutschland Geld ver-dient, also Einkünfte erzielt. Die Einkommensteuer ist ein Gemeinschaftsteuer, das heißt, ihr Auf-kommen steht Bund und Ländern gemeinsam zu.

    Einkommensteuererklärung

    Eine Einkommensteuererklärung ist eine Erklärung, mit der eine Person die sie betreffenden Besteuerungsgrundlagen gegenüber dem Finanzamt offenlegt. Eine generelle Pflicht, eine solche Erklärung abzugeben, besteht in Deutschland nicht. Obligatorisch ist die Abgabe lediglich in Fällen der Pflichtveranlagung oder wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen dazu auffordert.

    Einkunftsarten

    Die Einkommensteuer unterscheidet zwischen sieben Einkunftsarten:

    - den Überschusseinkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel die Rente) und

    - den Gewinneinkünften aus selbständiger Tätigkeit, Land-und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb.

    Einspruch

    Mit einem Einspruch können Steuerpflichtige gegen einen aus ihrer Sicht unrichtigen Steuerbescheid vorgehen. Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Versäumt der Steuerpflichtige diese Frist, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Im Normalfall gibt es dann keine Möglichkeit mehr, Einwendungen vorzubringen - selbst wenn der Bescheid augenscheinlich fehlerhaft ist. Der Einspruch ist grundsätzlich kostenfrei.

    Erbschaftsteuer

    Der Streit um das Ob und Wie der Erbschaftsteuer geht in eine neue Runde. Im Dezember 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Erbschaftsteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist (Az. 1 BvL 21/12). Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort, die auch und vor allem vermögende Privatleute zu einer vorausschauenden Nachlassplanung zwingen.

  • Familienheim

    Ob eine Immobilie juristisch als „Familienheim“ einzustufen ist, ist im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von großer Bedeutung, weil nur bei Familienheimen ein steuerfreier Erwerb für bestimmte Personengruppen denkbar ist. Damit Häuser oder Wohnungen als Familienheime anzusehen sind, müssen sie den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellen. Reine Wochenend- oder Ferienwohnungen sind daher keine Familienheime.

    Flat Tax

    Bei einer Flat Tax oder Einheitssteuer wird das Einkommen anders als bei einem progressiven Steuertarif mit einem pauschalen Satz (z.B. 25 Prozent bei der Abgeltungsteuer) besteuert.

    Freibetrag

    Ein Freibetrag ist eine Geldsumme, der die Bemessungsgrundlage für eine bestimmte Steuer herabsetzen und damit die Steuerlast mindern kann. Zu den bekanntesten Freibeträgen zählen der Kinderfreibetrag oder der Sparerfreibetrag. Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung eines Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigende Teil der Einnahmen.

  • Gewöhnlicher Aufenthalt

    Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt mit seinem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, an dem sie sich unter solchen Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie dort nicht nur vorübergehend verweilt. Ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland und damit eine Steuerpflicht sind dann gegeben, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate ohne längere Unterbrechung dauert.

    Grenzsteuersatz

    Der Grenzsteuersatz ist relevant für die Frage, inwieweit es sich lohnt, das zu versteuernde Einkommen zu steigern oder zu verringern - etwa durch einen Jobwechsel in eine besser bezahlte Position (Steigerung) oder durch eine Erhöhung der Betriebsausgaben bei Selbstständigen (Verringerung). Grund: Der Grenzsteuersatz gibt an, welcher Anteil eines zusätzlich zu versteuernden Euros abgeführt werden muss - oder eben nicht. Er ist zu unterscheiden vom Durchschnittssteuersatz der den Prozentsatz der Versteuerung für das gesamte zu versteuernde Einkommen angibt.

    Grunderwerbsteuer

    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die einmalig beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Je nachdem, in welchem Bundesland das besagte Grundstück beziehungsweise die Immobilie liegt, beträgt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

    Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum absichern. Um das zu gewährleisten, werden Ein-kommen, die grundsätzlich steuerpflichtig sind, bis zum Erreichen einer bestimmten Grenze nicht der Einkommensteuer unterworfen. Aktuell liegt der Grundfreibetrag für ein Kalenderjahr bei 8354 Euro für Singles und bei 16708 Euro für Ehegatten.

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.

  • Hausrat

    Zum Hausrat gehören die für die Haushalts- und Lebensführung erforderlichen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung. Nicht zum Hausrat gehören Gegenstände, die als Kapitalanlage angeschafft werden. Der Hausrat ist erbschaftsteuerlich privilegiert. Nicht in jedem Fall deckungsgleich mit dem Hausrat sind Haushaltsgegenstände.

  • Kirchensteuer

    Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern verlangen. Sie wird als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben und beträgt in Baden-Württemberg und Bayern acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent dieser Steuern. Ein Austritt aus der Kirche ist die einzige Möglichkeit, die Steuerpflicht zu beenden.

  • Nahe Angehörige

    Nahe Angehörige im Sinne des Steuerrechts sind Verlobte, der Ehegatte, Verwandte in gerader Linie und 2. und 3. Grades in der Seitenlinie, ferner Verschwägerte in gerader Linie und 2. Grades in der Seitenlinie. Nahe Angehörige sind auch Adoptivkinder, Pflegeeltern und -kinder. Personen bleiben Angehörige auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihnen durch Scheidung oder Adoption erloschen ist. Dies gilt nicht bei Verlobten.

  • Quellensteuer

    Quellensteuer ist die Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an denjenigen Quelle erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen. Wichtige Beispiele für diese Steuerart sind die Lohn- und die Abgeltungssteuer.

  • Solidaritätszuschlag

    Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 nach der deutschen Wiedervereinigung zur Stabilisierung des Bundeshaushalts eingeführt und beträgt 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer. Um die Fortführung des Soli, der ursprünglich nur für begrenzte Zeit erhoben werden sollte, gibt es immer wieder Streit. Aktuell bringt er dem Bund jährlich rund 15 Milliarden Euro ein.

    Sparerfreibetrag

    Sparerfreibetrag siehe Sparerpauschbetrag

    Sparerpauschbetrag

    Der Sparerpauschbetrag sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei bleiben. Anleger können daher Erträge bis 801 Euro pro Jahr steuerfrei kassieren. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro. Der Sparerpauschbetrag wird nicht nur auf Zinsen und Dividenden angewandt, sondern auch auf Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen. Vor Einführung des Sparerpauschbetrags standen Anlegern der Sparerfreibetrag von 750 Euro und eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro zu. Diese beiden Instrumente wurden mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum Sparerpauschbetrag verschmolzen.

    Spekulationssteuer

    Sie belastet Privatpersonen vor allem beim Immobilienverkauf. Der nämlich ist erst zehn Jahre nach dem Kauf der betreffenden Liegenschaft steuerfrei. Schlägt der Erwerber das Objekt hingegen vor Ablauf dieser Frist wieder los, muss er den Verkauf in der Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angeben. Darauf fällt zwar keine Abgeltungssteuer an, dafür aber der individuelle Einkommensteuersatz - und der kann auch deutlich über den 25 Prozent für die Abgeltungssteuer liegen.

    Steuerbemessungsgrundlage

    Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Einkommensteuer. Als grobe Faustregel gilt: Wer viel verdient, zahlt auch viel Steuern (siehe Steuerprogression) Nicht zuletzt aufgrund der viel diskutierten kalten Progression hat diese Regel aber an Bedeutung verloren, während die individuelle Beratung immer wichtiger wird.

    Steuerbescheid

    Ein Steuerbescheid ist ein Schreiben des Finanzamts, das die festgesetzte Steuer nach Steuerart (zum Beispiel Einkommensteuer), Zeitraum und Betrag bezeichnet. Zugleich hat er die Aufgabe, den Steuerpflichtigen über seine Steuerschuld zu informieren und diese einzufordern.

    Steuerbremse

    Gehaltserhöhungen bei Arbeitnehmern, die lediglich die Inflation ausgleichen, können für die Betreffenden negativen Folgen haben, wenn sie dadurch in einen höheren Einkommensteuertarif kommen (Progressionseffekt). In diesem Fall sinkt im Endeffekt die Kaufkraft - man spricht von „kalter Progression“. Weil die Finanzbehörden von diesem Modell überproportional profitieren, sprechen Kritiker in diesem Fall auch von "heimlichen Steuererhöhungen". Bekämpft werden könnte der Effekt, indem der Gesetzgeber den Verlauf der Steuertarife ändert, also eine Steuerbremse einbaut.

    Steuerklasse

    Welche Summen einem Arbeitnehmer für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer vom Bruttogehalt abgezogen werden, ist nicht nur von der Höhe des Einkommens abhängig, sondern auch von der Steuerklasse, die auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen, die in erster Linie vom Familienstand abhängig sind. Alleinstehenden ordnet das Finanzamt automatisch die Steuerklasse I zu. Alleinerziehende sind normalerweise in Klasse II gelistet. Nur Ehepaare können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen.

    Nicht zu verwechseln sind diese Steuerklassen mit denen im Bereich der Erbschaftsteuer: Hier ent-scheiden Steuerklassen darüber, wie hoch die Freibeträge sind, die eine Erbe bei der Erbschaftssteuer für sich beanspruchen kann.

    Steuerprogression

    Dieser Begriff steht für ein zentrales Prinzip des Einkommensteuer-Rechts: Das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen beziehungsweise der Bemessungsgrundlage. Damit soll in Deutschland eine gerechte, weil an die Leistungsfähigkeit geknüpfte, Besteuerung gewährleistet werden - mit mäßigem Erfolg, wie die stetigen Debatten zur sogenannten „kalten Progression“ belegen. Dieser Begriff bezeichnet den Effekt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs wegen des progressiven Steuertarifs am Ende womöglich weniger in der Tasche hat als vorher und damit einer verdeckten Steuererhöhung ausgesetzt ist.

    Von der Steuerprogression zu unterscheiden ist eine sogenannte Flat Tax oder Einheitssteuer. Hier wird das Einkommen mit einem einstufiger Einkommensteuertarif (zum Beispiel 20 Prozent) besteuert.

    Steuertarif

    Als Steuertarif bezeichnet man diejenigen Prozentsätze oder absoluten Eurobeträge, mit denen die steuerlichen Bemessungsgrundlagen insgesamt oder zum Teil multipliziert werden, um die Höhe der Steuer zu errechnen.

  • Vermögensteuer

    Gibt es in Deutschland derzeit nicht.

  • Welteinkommensprinzip

    Das Welteinkommensprinzip besagt, dass ein in Deutschland Steuerpflichtiger mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig ist, unabhängig davon, wo die Einkünfte erzielt worden sind. Er zahlt daher auch Steuern auf die Einkünfte, die er durch die Vermietung seiner Finka auf Mallorca erzielt.

    Werbungskosten

    Grob gesprochen bezeichnen Werbungskosten jene Investitionen, die Steuerpflichtige tätigen, um überhaupt Einnahmen verdienen zu können. Die Bandbreite reicht von A wie Arbeitsunterlagen bis Z wie Zinsen. Werbungskosten mindern die Steuerlast bei Arbeitnehmern und Selbstständigen ebenso wie bei Steuerpflichtigen, die Miet-, Pacht - oder sonstige Einkünfte erzielen.

    Wohnsitz

    Einen Wohnsitz im steuerlichen Sinn hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter solchen Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen will.

  • Zweitwohnungssteuer

    Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer, die viele Gemeinden von Einwohner verlangen, die dort ihren Zweitwohnsitz gemeldet haben. Der steuerliche Tatbestand ist das „Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung“. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, ist nicht relevant. Auch gilt es als unerheblich, wenn sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet wie die „weitere Wohnung“.

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