Fachanwalt für Erbrecht München

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Rechtsanwalt Giuseppe Pranzo, LL.M. – Fachanwalt für Erbrecht*

Rechtsanwalt Giuseppe Pranzo, LL.M. – Fachanwalt für Erbrecht

„Ich handle stets nach zwei Maximen: Helfen und gewinnen. Erst wenn beides erreicht ist, bin ich am Ziel angekommen.“

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*Of Counsel

Berufserfahrung und Ausbildung:

  • Studium der Rechtswissenschaften und 1. juristisches Staatsexamen an der Universität Konstanz 2011

  • Referendariat und 2. juristisches Staatsexamen im OLG-Bezirk Stuttgart 2013

  • Zulassung als Rechtsanwalt 2014

  • Testamentsvollstrecker (DVEV) 2017

  • Masterstudiengang Erbrecht & Unternehmensnachfolge an der WWU Münster mit Verleihung des Titels „Master of Laws“ (LL.M.) 2017

  • Fachanwalt für Erbrecht 2018

  • Fachanwaltslehrgang „Fachanwalt für Familienrecht“ (Verleihung des Fachanwaltstitels noch nicht beantragt) 2018

  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) 2020

Veröffentlichungen:

Aufsätze:

  • Zeitschrift für die Steuer- & Erbrechtspraxis (ZErb) 2021: Bedingungen in Unternehmertestamenten – Zerb 2021, S. 337 - 344

  • Juris AnwaltzertifikatOnline 4/2021 Anm. 1: Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich (Teil 3): Testamentsvollstreckung an Anteilen von Kapitalgesellschaften

  • Juris AnwaltzertifikatOnline 23/2020 Anm. 1: Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich (Teil 2): Testamentsvollstreckung an Anteilen von Personengesellschaften

  • Juris AnwaltzertifikatOnline 15/2020 Anm. 1: Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich (Teil 1): Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen

  • Juris AnwaltzertifikatOnline 18/2019 Anm. 2: Die Einheits-GmbH & Co KG in der Nachfolgeplanung

 

Online Fachmedien:

  • Juris, juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland, ständiger Autor im Fachbereich Erbrecht, seit 2019

 

Urteilsanmerkungen:

  • zu BGH, Urteil vom 15.04.2021, IX ZR 143/20, Keine Geschäftsgebühr bei Entwurf eines Gemeinschaftlichen Testaments, Juris Praxisreport Familien- und Erbrecht 22/2021 Anm. 4

  • zu OLG Köln, 30.10.2019, Az. I-2 Wx 327/19, Reichweite einer gem. § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht, jurisPR-FamR 16/2020 Anm. 1

  • zu OLG Braunschweig, 24.10.2019, Az. 1 W 26/18, Nachlasspflegschaft zur Geltendmachung eines Auseinandersetzungsanspruchs, jurisPR-FamR 05/2020 Anm. 8

  • zu OLG München, 24.09.2019, Az. 31 Wx 326/18, Güterrechtliche Einordnung von § 1371 Abs. 1 BGB bei Erbfällen vor dem 17.08.2015, jurisPR-FamR 04/2020 Anm. 2

  • zu OLG Braunschweig, 12.06.2019, Az. 1 W 41/19, Einsichtsrecht eines Miterben ins Grundbuch zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB, jurisPR-FamR 23/2019 Anm. 1

Beratungsschwerpunkte

  • Erbrecht

  • Unternehmensnachfolge

  • Unternehmereheverträge

  • Unternehmervollmachten

  • Gesellschaftsrecht

  • Erbstreitigkeiten

  • Erb- und Pflichtteilsprozesse

Sprachen

  • Deutsch

  • Englisch

  • Italienisch

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Sie besitzen Vermögen im Ausland oder sind mit einem Rechtsstreit konfrontiert, der sich nicht auf deutschem Boden abspielt? Sie führen eine binationale Ehe und wollen ein Testament errichten oder einen Ehevertrag abschließen? Dann sind Sie bei uns richtig.

Mandantenstimmen

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Initiativen der RDS Kanzlei in München

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Wir sind Spezialisten und damit Profis innerhalb unserer Rechtsgebiete. Diese Fokussierung auf erb- und familienrechtliche Fragestellungen, mit denen wir uns seit vielen Jahren beruflich aktiv auseinandersetzen, schärft das Bewusstsein für noch tiefergehende Spezialthemen.