Ihre Kanzlei für Familienrecht in München

Unsere Fachanwälte im Familienrecht in München beraten Sie zu Themen wie Trennung und Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich.
Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. So steht es im Gesetz. Leider währen in der Praxis nicht alle Beziehungen so lange wie gedacht. Das Ehe-Aus ist oft nicht nur emotional eine Grenzerfahrung. Eine Scheidung gefährdet nicht selten auch die finanzielle Existenz beider Ehegatten. Der Streit ums Geld, aber auch um die Kinder, mündet deswegen häufig in erbitterte Rosenkriege.
Lange und nervenaufreibende Scheidungsverfahren lassen sich jedoch oft vermeiden. Eine frühzeitige konfliktbegleitende Beratung kann dazu beitragen, die Situation zu entkrampfen und von Anfang an interessengerechte Regelungen zu finden. Dabei geht es nicht nur um das eigentliche Scheidungsverfahren. Eine Trennung und Scheidung wirft Folgeprobleme auf, die zwingend zu regeln sind, egal ob es um Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung oder Rentenansprüche geht. Auch vermeintliche Randaspekte können erhebliche Bedeutung haben: So sind bei der Vermögensauseinandersetzung zum Beispiel steuer- und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wer hier auf professionelle Beratung verzichtet, riskiert schmerzhafte finanzielle Verluste, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.
Im Familienrecht ist aber nicht nur juristische Expertise gefragt, sondern auch Einfühlungsvermögen und psychologisches Fingerspitzengefühl: Wir können zwar Ihre Ehe nicht retten, die emotionale Belastung einer Scheidung aber erheblich minimieren. Deshalb streben wir stets eine gütliche Lösung für Sie an. Sollte eine "Einigung im Guten" allerdings nicht möglich sein, stehen wir Ihnen mit unserem gesamten Fachwissen zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht mit der gebotenen Konsequenz und Härte.
Gerne unterstützen wir Sie zudem dabei, im Vorfeld einer Eheschließung mit einem Ehevertrag die Weichen richtig zu stellen. Das ist vielleicht nicht besonders romantisch. Dafür aber schafft ein Ehevertrag von Anfang an Klarheit darüber, was geschehen soll, wenn die Beziehung nicht mehr funktioniert und auch nach außen hin aufgelöst werden soll.
Im Familien- wie auch im Erbrecht verbieten sich Standardlösungen. Jeder Fall ist individuell. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre familienrechtlichen Fragen klären.
Neben unserer Kanzlei in München beraten wir Sie gerne auch persönlich bei Ihnen vor Ort. Wir rufen Sie auf Wunsch noch am selben Werktag zurück. Sprechen Sie uns an. Wir finden den für Sie optimalen Besprechungstermin. Egal, mit welchem Anliegen Sie an uns herantreten: Wir, das Team der RDS Kanzlei in München sind für jeden unserer Mandanten mit vollem Einsatz und Herzblut da.
Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in unserer Kanzlei in München
Fon: +49 (0)89 53 90 63 89 - 0
Fax: +49 (0)89 53 90 63 89 - 10
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Ausgezeichnet im Familienrecht
Top Rechtsanwälte im Erbrecht und Familienrecht laut Focus Spezial 2022

Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier und die Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht Maria Demirci der Kanzlei RDS in München zählen zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie stehen seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurden 2022 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht und Maria Demirci (Siegel Familienrecht) im Fachgebiet Erbrecht sowie Familienrecht.
Top Kanzlei im Erbrecht laut WirtschaftsWoche

Die Kanzlei RDS in München zählt zu Deutschlands 23 führenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht und wurde ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Erbrecht.
Top Kanzlei im Erbrecht und Familienrecht

Top Kanzlei im Erbrecht
RDS Kanzlei München ausgezeichnet als eine der besten Kanzleien im Erbrecht laut dem Wirtschaftsmagazin Capital (Die besten Anwaltskanzleien Deutschlands - Ausgabe 06/2021)
Top Kanzlei im Familienrecht
RDS Kanzlei München ausgezeichnet als eine der besten Kanzleien im Familienrecht laut dem Magazin Stern (Die besten Anwaltskanzleien Deutschlands - Ausgabe 21/2021)
Familienrecht Wissen
Haben Ehepaare keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand endet entweder mit dem Tod eines Ehegatten oder mit der Scheidung. Im Scheidungsfall wird der Zugewinn mit Rechtskraft der Scheidung fällig und ist vom ausgleichsverpflichteten Ehegatten zu bezahlen. Viele scheidungswillige Ehepaare wissen nicht, dass sie nicht immer bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses auf den Zugewinnausgleich warten müssen.
Die Corona-Pandemie betrifft viele Lebensbereiche, darunter auch Partnerschaften. Lagerkoller durch Quarantänemaßnahmen, Homeoffice, Schließung von Kitas, Kindergärten und Schulen, Kontaktbeschränkungen oder Jobverluste erhöhen den Druck auf Partnerschaften und erhöhen ferner das Risiko einer Trennung. Die Trennung von Eheleuten zieht eine Vielzahl rechtlicher Auswirkungen nach sich. Über deren Dimension sind sich die Eheleute oft nicht bewusst.
Die Corona-Krise hat nicht nur gesundheitliche Konsequenzen und Ausgangsbeschränkungen zur Folge. Gerade auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sind für viele Menschen verheerend. Die in der derzeitigen Situation auftretenden finanziellen Schwierigkeiten werfen aber auch eine ganze Reihe an rechtlichen Fragen auf. Neben der Diskussion um Mietkürzungen stellen sich auch im Unterhaltsrecht Fragen.
Eine Trennung oder Scheidung ist für Ehepaare oft eine emotionale Grenzerfahrung. Beim Streit ums Vermögen, um den Unterhalt oder die gemeinsamen Kinder wird dabei von den Ehegatten nicht selten nicht bedacht, dass das Ehe-Aus nicht nur in familienrechtlicher, sondern auch in erbrechtlicher Hinsicht erhebliche Auswirkungen hat. Das kann beim Eintritt des Todesfalls zu unliebsamen Folgen führen.
Der Bund fürs Leben erweist sich für viele Ehepaare oft als Irrtum, werden doch ca. 40% der Ehen durch den Scheidungsrichter aufgelöst. Auch beim Thema Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand von Ehegatten, irren sich viele über dessen rechtliche Folgen.
Wissenswertes zum Thema Familienrecht
Scheidung
Wenn Eheleute nicht länger miteinander verheiratet sein möchten, kann beim zuständigen Familiengericht ein Scheidungsantrag eingereicht werden. Die Ehe gilt mit dem Ausspruch der Scheidung dann juristisch als beendet.
Güterstandsschaukel
Bei einer Güterstandsschaukel sind Eheleute zunächst in Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet und wechseln dann per Notarvertrag in den Güterstand der Gütertrennung, um im Anschluss wiederum per notarieller Vereinbarung in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückzuschaukeln. Diese Vorgehensweise wird häufig aus steuerlichen Gründen gewählt.
Ehevertrag
Ein Ehevertrag regelt unterschiedliche Bereiche einer Eheschließung und ihrer Folgen. Geregelt werden können neben dem Güterstand auch Unterhalts- und Versorgungsausgleichsfragen. Ein Ehevertrag muss, um wirksam zu sein, notariell beurkundet werden.
Güterstand
Das deutsche Recht kennt drei unterschiedliche Güterstände. Der gesetzliche Güterstand (ohne Abschluss eines Ehevertrages) nennt sich Zugewinngemeinschaft. Per notarieller Vereinbarung kann auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden. Sollen lediglich die Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen nicht dem Zugewinn unterfallen, spricht man von modifizierter Zugewinngemeinschaft.
Erwachsenenadoption
Eine Erwachsenenadoption setzt voraus, dass das Adoptivkind das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat. Das hat diverse Vorteile. So behält das Kind in bestimmten Fällen die Rechtsbeziehungen zu seinen Ursprungseltern und auch die steuerlichen Freibeträge. Gelingt die Adoption, erhält es zusätzliche Steuerfreibeträge nach den Adoptiveltern.
Zugewinnausgleich
Unter dem Zugewinn versteht man den Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Dem Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn steht als Ausgleichsforderung die Hälfte des Wertunterschiedes zum Zugewinn des anderen Ehegatten zu. Diesen Vorgang nennt man Zugewinnausgleich.

Erbrecht München
Die Gründe, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln sind unterschiedlich und immer individuell. Wir beraten Sie gerne und sorgen dafür, dass alle Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sind.

Familienrecht München
Im Familienrecht verbieten sich Standardlösungen. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre familienrechtlichen Fragen klären.

Wirtschaftsmediation München
Die Kanzlei RDS ist stolz, ihren Mandanten neben der klassischen Rechtsberatung auch ein professionelles Konfliktmanagement im Sinne einer Wirtschaftsmediation anbieten zu können.

Immobilienrecht München
Wer sein Vermögen an die nächste Generation weitergeben will, wird fast unweigerlich mit immobilienrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

Steuerrecht München
Genaue Kenntnisse des Steuerrechts und deren Umsetzung im Rahmen von Testamenten oder lebzeitigen Übertragungen sind das Fundament jeder Vermögensnachfolge.

Vorsorgevollmacht München
Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung: Sie können selbst entscheiden, welche Vertrauensperson sich im Ernstfall um Sie kümmern soll.