Ihre Kanzlei für Erbrecht in München

Unsere Fachanwälte für Erbrecht in München beraten Sie zu Themen der Vermögensnachfolge, Testament, Pflichtteilsrecht, Erbvertrag, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Schenkung.
Sie wollen Ihr Lebenswerk sichern? Dann überlassen Sie nichts dem Zufall. Egal, ob es darum geht, Ihre Liebsten umfassend zu bedenken, oder ob Sie weniger liebenswerte Familienmitglieder vom Erbe ausschließen wollen: Ohne ein maßgeschneidertes Testament sind Erbauseinandersetzungen vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall kann Ihr Vermögen sogar in die falschen Hände fallen. Die Gründe, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln sind unterschiedlich und immer individuell. Kein Fall gleicht dem anderen. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, muss daher auch die Beratung passgenau auf jeden einzelnen Mandanten zugeschnitten sein. Egal, ob es darum geht, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen - sei es durch Schenkungen und sonstige Verträge - oder ob ein Testament die künftigen Vermögensverhältnisse regeln soll: Beide Bereiche müssen neben der persönlichen Vorsorge bedacht und aufeinander abgestimmt werden. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Vermögensnachfolge: Sie wollen schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen, um steuerliche Freibeträge zu nutzen? Oder geht es ihnen vor allem darum, per Testament oder Erbvertrag die künftigen Verhältnisse zu regeln? Vielleicht planen Sie auch eine Kombination aus mehreren Möglichkeiten? Wir beraten Sie gerne und sorgen dafür, dass alle Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sind.
Neben dem Familienrecht ist das Erbrecht das vielleicht emotionalste Rechtsgebiet überhaupt. Nicht selten treten schwelende innerfamiliäre Unstimmigkeiten nach Eintritt des Erbfalles offen zu Tage. Der beratende Rechtsanwalt muss neben dem juristischen Instrumentarium auch die Familienstrukturen und die vielschichtigen psychologischen Aspekte eines Falles verstehen. Viele Zwistigkeiten lassen sich dann außergerichtlich lösen. Eine außergerichtliche Einigung ist zudem meist kostengünstiger und verhindert ein langwieriges, oft nervenzehrendes und belastendes Gerichtsverfahren. Wenn es darauf ankommt, stehen wir Ihnen aber natürlich auch im Erbprozess zur Seite und setzen Ihre Rechte durch. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre erbrechtlichen Fragen klären.
Neben unserer Kanzlei in München beraten wir Sie gerne auch persönlich bei Ihnen vor Ort. Wir rufen Sie auf Wunsch noch am selben Werktag zurück. Sprechen Sie uns an. Wir finden den für Sie optimalen Besprechungstermin. Egal, mit welchem Anliegen Sie an uns herantreten: Wir, das Team der RDS Kanzlei in München sind für jeden unserer Mandanten mit vollem Einsatz und Herzblut da.
Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in unserer Kanzlei in München
Fon: +49 (0)89 53 90 63 89 - 0
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Eine Übersicht wichtiger Begriffe aus dem Erbrecht kurz erklärt finden Sie auf unseren Service-Seiten.
Ausgezeichnet im Erbrecht
Top Rechtsanwälte im Erbrecht und Familienrecht laut Focus Spezial 2022

Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier und die Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht Maria Demirci der Kanzlei RDS in München zählen zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie stehen seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurden 2022 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht und Maria Demirci (Siegel Familienrecht) im Fachgebiet Erbrecht sowie Familienrecht.
Top Kanzlei im Erbrecht laut WirtschaftsWoche

Die Kanzlei RDS in München zählt zu Deutschlands 23 führenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht und wurde ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Erbrecht.
Top Kanzlei im Erbrecht und Familienrecht

Top Kanzlei im Erbrecht
RDS Kanzlei München ausgezeichnet als eine der besten Kanzleien im Erbrecht laut dem Wirtschaftsmagazin Capital (Die besten Anwaltskanzleien Deutschlands - Ausgabe 06/2021)
Top Kanzlei im Familienrecht
RDS Kanzlei München ausgezeichnet als eine der besten Kanzleien im Familienrecht laut dem Magazin Stern (Die besten Anwaltskanzleien Deutschlands - Ausgabe 21/2021)
Unsere Leistungen im Erbrecht
Der Pflichtteil ist die verfassungsrechtlich garantierte Mindestteilhabe am Nachlass. Sie umfasst immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Pflichtteilsberechtigt sind stets nur die engsten Verwandten des Erblassers: der Ehegatte, die Abkömmlinge und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eltern.
Unsere Leistungen im Pflichtteilsrecht:
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Durchsetzung und Abwehr des Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
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Durchsetzung und Abwehr von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen
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Einholung von Sachverständigengutachten zur Bewertung des Nachlasses
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Anwaltliche Vertretung im Pflichtteilsprozess
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Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
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Entwicklung von Gestaltungsstrategien zur Pflichtteilsreduktion und Pflichtteilsvermeidung
Bei einer Schenkung sprechen Juristen auch von vorweggenommener Erbfolge. Sie findet vor Eintritt eines Erbfalls statt und nimmt die Nachfolge ganz oder in Teilen bereits vorweg. Häufig ist von Schenkungen Immobilienvermögen betroffen. Genauso möglich ist aber die Zuwendung von Barvermögen oder von Gesellschaftsanteilen und Unternehmensbeteiligungen.
Unsere Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge:
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Steueroptimierte Gestaltung von Schenkungsverträgen, insbesondere bei Immobilienvermögen
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von Nießbrauchsvorbehalt und Wohnrecht
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von Pflegevereinbarungen und anderen Leistungsverpflichtungen
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Rechtliche Beratung und Gestaltung bei der Vereinbarung von Anrechnungs- und Ausgleichsbestimmungen
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von mittelbaren Grundstücksschenkungen
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Rechtliche Beratung und Gestaltung bei der Unternehmensnachfolge
Mit Hilfe eines Testaments kann der Erblasser seine Nachfolge selbst regeln. Ein Testament muss zwingend entweder handschriftlich errichtet oder notariell beurkundet werden. Nur ganz ausnahmsweise darf ein Testament in Notsituationen auch mündlich ausgesprochen werden.
Unsere Leistungen bei der Testamentserstellung:
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von Einzeltestamenten
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von Ehegattentestamenten
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Rechtliche Beratung bei der Erstellung von Erbverträgen
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von behindertengerechten Testamenten
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von Patchworktestamenten
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Vermögensstrukturierung und Durchführung von Generationengesprächen
Treffen mehrere Erben aufeinander, nennt man das Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass der Nachlass vor der Erbauseinandersetzung allen Erben zur gesamten Hand im Sinne von zusammen gehört. Die Abwicklung von Erbengemeinschaften gilt als sehr komplex.
Unsere Leistungen bei der Abwicklung einer Erbengemeinschaft:
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Rechtliche Beratung und Vertretung bei allen Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft
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Rechtliche Beratung und Vertretung bei allen Fragen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
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Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen
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Gestaltung von Abschichtungsvereinbarungen
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Einholung von familien- oder betreuungsgerichtlichen Genehmigungen bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Erben
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Rechtliche Beratung und Vertretung beim Erbteilskauf und Erbteilsverkauf
Der Erbschein ist der Führerschein des Erbrechts. Er weist den oder die Erben als Rechtsnachfolger im Rechtsverkehr aus. Beantragt werden kann der Erbschein über einen Notar oder zur Niederschrift beim zuständigen Nachlassgericht.
Unsere Leistungen im Erbscheinsverfahren:
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Beantragung und Einholung des Erbscheins
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Rechtliche Beratung und Unterstützung der Abgabe von behördlichen Erklärungen und dem Ausfüllen von Formularen
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Rechtliche Beratung und Vertretung im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht und in allen Folgeinstanzen
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Rechtliche Beratung und Vertretung bei allen Fragen der Testamentsanfechtung und bei der Einziehung eines Erbscheins
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Rechtliche Beratung und Vertretung bei der Einholung eines europäischen Nachlasszeugnisses
Ein Vermächtnis ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Nachlass. Das Vermächtnis steht grundsätzlich außerhalb des Nachlasses. Der Vermächtnisnehmer wird also nicht zwingend zugleich Erbe. Im Wege von Vermächtnissen können Einzelgegenstände des Nachlasses verteilt werden.
Unsere Leistungen im Vermächtnisrecht:
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Durchsetzung und Abwehr des Vermächtnisanspruchs
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Durchsetzung und Abwehr von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen
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Anwaltliche Vertretung im Vermächtnisprozess
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Rechtliche Beratung bei Zusammentreffen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
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Rechtliche Beratung bei der Annahme oder Ausschlagung eines Vermächtnisses
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von Vermächtnisansprüchen im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags
Der Testamentsvollstrecker ist der „erhobene Zeigefinger“ des Erblassers. Er wird im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags bestimmt. In sein Aufgabengebiet fällt je nach Erblasseranordnung die Abwicklung des Nachlasses oder seine Verwaltung.
Unsere Leistungen im Rahmen einer Testamentsvollstreckung:
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Rechtliche Beratung des Testamentsvollstreckers bei der Amtsführung nach Eintritt des Erbfalls
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Vertretung des Testamentsvollstreckers im gerichtlichen Verfahren
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Vertretung der Erben oder Vermächtnisnehmer im gerichtlichen Verfahren gegen den Testamentsvollstrecker
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Rechtliche Beratung und Gestaltung von Testamentsvollstreckeranordnungen im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags
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Übernahme von Testamentsvollstreckungsämtern bei der Abwicklungsvollstreckung
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Rechtliche Beratung des künftigen Testamentsvollstreckers vor Eintritt des Erbfalls
Unter Vorsorgeregelungen versteht man die Festlegung von handlungsfähigen Vertrauenspersonen bei Alter, Krankheit oder Tod sowie die Formulierung von Wünschen, wie Ärzte und Vertrauenspersonen verfahren sollen, wenn der Sterbeprozess begonnen hat.
Unsere Leistungen im Rahmen von Vorsorgeregelungen:
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Gestaltung von Vorsorgevollmachten
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Gestaltung von Patientenverfügungen
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Gestaltung von weiteren internen Regelungen zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten
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Beratung und Vertretung von Bevollmächtigten und Erben des Vollmachtgebers nach Eintritt eines Erbfalls
In eine Familiengesellschaft kann man Vermögen einbringen und unter anderem gesellschaftsvertraglich regeln, was bei Ausscheiden eines Mitgesellschafters passiert. Vermögen, das in eine Familiengesellschaft eingebracht wurde, unterliegt keiner Erbauseinandersetzung. Auf diese Weise kann der Vermögensfluss im Erbfall besser gesteuert werden.
Unsere Leistungen bei einer Familiengesellschaft:
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Gestaltung von Einbringungs- und Gesellschaftsverträgen
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Vermögensstrukturierung und Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen an Testament und Vorsorgedokumente
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Steueroptimierung gesellschaftsvertraglicher Regelungen
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Durchführung von Generationengesprächen
Ein Erbprozess kann vor dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfinden. In vielen Fällen besteht dabei Anwaltszwang. Die rechtliche Vertretung muss dann von einem Rechtsanwalt übernommen werden. Besonders wichtig ist, dass der Anwalt über eine entsprechende Spezialisierung im Erbrecht und langjährige Prozesserfahrung verfügt.
Unsere Leistungen im Erbprozess:
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Anwaltliche Vertretung bei der Anspruchsdurchsetzung und Abwehr im Erbprozess
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Übernahme der anwaltlichen Vertretung bei Gerichtsprozessen in der zweiten Instanz
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Rechtliche Vertretung im Güterichterverfahren (gerichtliche Mediation)
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Analyse der Erfolgsaussichten vor und während des Erbprozesses
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Übernahme von Rechtsgutachten bei Erbprozessen kanzleifremder Streitigkeiten
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Anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Einholung einer Zweitmeinung
Artikel zum Thema Erbrecht
Streit in einem Erbfall entsteht häufig dann, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt und Erbengemeinschaften entstehen. Dem kann mit der Errichtung eines Berliner Testaments entgegengewirkt werden. Leider birgt das Berliner Testament eine Steuerfalle: Wenn beim ersten Erbfall die Kinder übergangen werden, gehen gleichzeitig auch deren Erbschaftsteuerfreibeträge nach dem erstverstorbenen Ehegatten verloren. Sich deswegen vom Ehegattentestament in der Ausgestaltungsform des Berliner Testaments gänzlich abzuwenden, muss allerdings nicht sein. Es gibt eine Lösung, die die steuerlichen Nachteile aus dem Weg räumt: das Supervermächtnis, auch Steuervermächtnis genannt.
Die eigene Verwandtschaft kann man sich bekanntlich nicht aussuchen. Bedauerlicherweise macht diese triviale Lebensweisheit auch vor den eigenen Kindern bzw. Eltern nicht halt: Angesichts dessen besteht vielfach das Bedürfnis, insbesondere diejenigen im Todesfall zu bedenken, denen man im Leben besonders verbunden war. Dass dies nicht notwendigerweise die nächsten Angehörigen zu gleichen Teilen sind, lehrt die allgemeine Lebenserfahrung.
„Ich bin noch zu jung“ ist eine oftmals gehörte Antwort, wenn man einen Unternehmer auf seine Nachfolgeplanung anspricht. Dies verwundert, denn der wichtigste Grundsatz für eine gelungene Unternehmensnachfolge ist die frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema. Die praktische Umsetzung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge erfordert jedoch weit mehr als nur die Abfassung eines Testaments.
Wird ein Angehöriger testamentarisch enterbt, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe ihm ein Pflichtteilsrecht zusteht und wie dieser Anspruch durchgesetzt werden kann. Dabei gibt es diverse Stolperfallen. Werden die übersehen, sind die Konsequenzen oft fatal. Die häufigsten Fehlerquellen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
In erbrechtlichen Angelegenheiten ist eine gerichtliche Auseinandersetzung häufig mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Neben dem Anwaltshonorar fallen auch Gerichtskosten und unter Umständen auch Sachverständigenkosten an, so z.B., wenn es um die Bewertung einer im Nachlass befindlichen Immobilie im Rahmen eines Pflichtteilsprozesses geht. In solchen Fällen können sog. Prozessfinanzierer Abhilfe schaffen.
Auch Minderjährige können erben, wenn sie in einem Testament zu Erben bestimmt worden sind oder wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt. Minderjährige Kinder sind allerdings nicht voll geschäftsfähig. Bei der Verwaltung des Nachlasses werden sie daher von beiden Eltern - soweit sie sorgeberechtigt sind - gesetzlich vertreten. Der Gesetzgeber schützt minderjährige Kinder besonders, so dass dem gesetzlichen Vertretungsrecht der Eltern Grenzen gesetzt sind.
Wissenswertes zum Thema Erbrecht
Erbe
Ein Erbe ist der Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Er tritt in seine Fußstapfen und rückt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers nach. Erbe kann man werden aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder kraft gewillkürter Erbfolge, nämlich dann, wenn der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat.
Erbengemeinschaft
Treffen mehrere Erben aufeinander, nennt man das Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass der Nachlass vor der Erbauseinandersetzung allen Erben zur gesamten Hand im Sinne von zusammen gehört. Die Abwicklung von Erbengemeinschaften gilt als sehr komplex.
Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Nachlass. Das Vermächtnis steht grundsätzlich außerhalb des Nachlasses. Der Vermächtnisnehmer wird also nicht zwingend zugleich Erbe. Im Wege von Vermächtnissen können Einzelgegenstände des Nachlasses verteilt werden.
Pflichtteil
Der Pflichtteil ist die verfassungsrechtlich garantierte Mindestteilhabe am Nachlass. Sie umfasst immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Pflichtteilsberechtigt sind stets nur die engsten Verwandten des Erblassers: der Ehegatte, die Abkömmlinge und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eltern.
Testament
Mit Hilfe eines Testaments kann der Erblasser seine Nachfolge selbst regeln. Ein Testament muss zwingend entweder handschriftlich errichtet oder notariell beurkundet werden. Nur ganz ausnahmsweise darf ein Testament in Notsituationen auch mündlich ausgesprochen werden.
Erbschein
Der Erbschein ist der Führerschein des Erbrechts. Er weist den oder die Erben als Rechtsnachfolger im Rechtsverkehr aus. Beantragt werden kann der Erbschein über einen Notar oder zur Niederschrift beim zuständigen Nachlassgericht.

Erbrecht München
Die Gründe, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln sind unterschiedlich und immer individuell. Wir beraten Sie gerne und sorgen dafür, dass alle Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sind.

Familienrecht München
Im Familienrecht verbieten sich Standardlösungen. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre familienrechtlichen Fragen klären.

Wirtschaftsmediation München
Die Kanzlei RDS ist stolz, ihren Mandanten neben der klassischen Rechtsberatung auch ein professionelles Konfliktmanagement im Sinne einer Wirtschaftsmediation anbieten zu können.

Immobilienrecht München
Wer sein Vermögen an die nächste Generation weitergeben will, wird fast unweigerlich mit immobilienrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

Steuerrecht München
Genaue Kenntnisse des Steuerrechts und deren Umsetzung im Rahmen von Testamenten oder lebzeitigen Übertragungen sind das Fundament jeder Vermögensnachfolge.

Vorsorgevollmacht München
Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung: Sie können selbst entscheiden, welche Vertrauensperson sich im Ernstfall um Sie kümmern soll.