RDS Kanzlei - Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht

Der "Digitale Nachlass" Themen wie der "Digitale Nachlass" oder das "Sterben im Netz" spielen in der erbrechtlichen Beratungspraxis eine immer größere Rolle.

12.11.2016

Das digitale bzw. virtuelle Leben eines Menschen rückt auch im Erbrecht mehr und mehr in den Vordergrund. Dabei werden die Erben im Hinblick auf den digitalen Nachlass eines Erblassers oft vor umfangreiche Probleme gestellt. Dies beginnt schon bei der Frage, welche bzw. ob überhaupt Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sich einen Überblick über den Umfang der Aktivitäten des Verstorbenen in der Onlinewelt zu verschaffen. Anders als bei Bankkonten oder Immobilienvermögen, bei denen sich entsprechende Informationen verhältnismäßig leicht einholen lassen, können Mitgliedschaften des Erblassers z.B. in Online Casinos oder Dating Seiten verborgen bleiben. Gerade hier besteht (z.B. wegen der Kündigung von kostenpflichtigen Abonnements etc.) unbedingter Handlungsbedarf. Normalerweise tritt nämlich ein Erbe in sämtliche Verträge (d.h. auch Abonnements oder Mitgliedschaftsverträge von Onlineanbietern) ein. Zudem wollen Erben im Todesfall eines nahen Verwandten in der Regel rasch auf Online Accounts (wie z.B. Facebook) zugreifen.

Die Onlineanbieter selbst haben für Erbfälle oftmals ein sehr komplexes und intransparentes Abwicklungsprozedere vorgesehen, das den Erben wegen der Internationalität der Materie in der Praxis teilweise vor unüberwindbare Hürden stellt.

Daher besteht bei der Planung des Testamentes und der richtigen Schritte nach einem Todesfall dringender Handlungsbedarf. Eine versierte rechtliche Beratung ist bei der Wahl des richtigen Mittels im Umgang mit dem digitalen Nachlass sowohl aus Erblassersicht als auch aus Sicht der Erben geboten. Vereinbaren Sie daher einen ersten Beratungstermin - die Anwälte der Kanzlei RDS helfen Ihnen gerne bei der Wahl der für Sie optimalen Lösung.